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Elterngeld

Elterngeld

16.03.2019

Wie hoch ist das Elterngeld?

Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Nettogehalt, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt des Kindes hatte. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.

Das Voreinkommen beträgt

  • unter 1.000 Euro: Das Elterngeld kann bis zu 100 % betragen; das Einkommen kann also gleich hoch bleiben.
  • 1.000 Euro bis 1.200 Euro: Das Elterngeld beträgt 67 % des Einkommens.
  • ab 1.220 Euro: Das Elterngeld beträgt 64 - 67 % des Einkommens.
  • ab 1.240 Euro: Das Elterngeld beträgt 65 % des Einkommens.

Das Mindestelterngeld von 300 Euro erhalten alle, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 30 Wochenstunden arbeiten.

Für Familien mit mehreren kleinen Kindern gibt es den so genannten Geschwisterbonus. Sie erhalten einen Zuschlag von 10 % des zustehenden Elterngeldes, mindestens 75 Euro.

Gut zu wissen

Das Elterngeld wird bei Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet.

Ausnahme: Waren Sie vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig, wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag ein Elterngeldfreibetrag berücksichtigt. Die Höhe des Freibetrages entspricht Ihrem Einkommen vor der Geburt, höchstens jedoch 300 Euro. Der Freibetrag wird nicht angerechnet.

Hatten die Eltern im Jahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein Einkommen über 500.000 Euro, besteht kein Anspruch auf Elterngeld.

Dies gilt auch für Alleinerziehende mit einem Voreinkommen über 250.000 Euro.

Der Antrag auf Elterngeld

Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle gestellt werden.

Zuständigkeiten können Sie beispielsweise über die Postleitzahleneingabe im Internet auf den Seiten des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erfahren.

Rückwirkend wird Elterngeld nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der zuständigen Behörde eingegangen ist.

Beispiel: Ihr Kind wurde am 16.03.2013 geboren. Sie reichen Ihren Elterngeldantrag am 01.08.2013 bei der Elterngeldstelle ein. Elterngeld kann rückwirkend seit dem 01.05.2013 gewährt werden.

Stellen Sie daher den Antrag so früh wie möglich nach der Geburt Ihres Kindes!

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