... hoffentlich ein freier Name
Der Name einer Internetseite sollte heutzutage gut gewählt sein. Wie der Name eines Kindes kann er über das weitere Schicksal eines Internetauftrittes entscheiden.
Die Namenswahl
... Identität jeder Seite
Es gibt eine riesige Anzahl an gewerblichen Anbietern, die Speicherplatz auf einem ständig mit dem Internet verbundenen Computer (sog. "Webserver") zur Verfügung stellen. Dieser Platz wird als Webspace bezeichnet. Meist bekommen Sie ihn schon vom eigenen Internetprovider, der den Zugang anbietet. Dies kostet nicht viel und oft sind die Angebote auch kostenlos.
Internetadresse
... wo suchen, um zu finden
Die Internetadresse einer jeden Internetseite setzt sich immer aus einer sogenannten Top-Level-Domain und Second-Level-Domain zusammen. So ist beispielsweise bei www.das.de, "das" die Second-Level-Domain und .de die Top-Level-Domain. Die Top-Level-Domain stellt hierbei die Domainendung dar.
Die häufigsten Domainendungen lauten .com (commercial), .org (gemeinnützige Organisationen), .int (internationale Organisationen), .net (frei registrierbare Domains), .mil (US-military), .gov (US-governmental) und .edu (US-educational).
Darüber hinaus gibt es auch geographische Top-Level-Domains wie .de für Deutschland, .at für Österreich, .fr für Frankreich oder .uk für Großbritannien. Besonderheiten gelten für die Domains der Europäischen Union mit .eu. Diese werden durch die EURid (European Registry of Internet Domain Names) als zentrale Vergabestelle verwaltet.
Vergabe der Domain
Die Koordinierung und Verwaltung der Domainnamen obliegt der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers). Diese gemeinnützige Organisation hat die Vergabe der Domainnamen an Network Information Center (NIC) der einzelnen Länder delegiert. In Deutschland ist die DENIC e.G mit Sitz in Frankfurt a. M. zuständig.
Die Registrierung der Domain erfolgt entweder bei Ihrem eigenen Internetprovider oder Sie registrieren den Namen selbst z. B. direkt bei der DENIC, was jedoch in der Regel höhere Kosten verursacht.
Tipp!
Ein Domain-Name sollte sorgfältig überlegt sein. Machen Sie sich am besten eine Liste mit möglichen Namen, die Ihnen zusagen. Ob die Domain noch frei ist, können Sie dann in Sekundenschnelle kostenfrei auf den Seiten von DENIC prüfen.
Der richtige Domainname
Bei der Wahl Ihres Domainnamens sind der Fantasie fast keine Grenzen gesetzt. Auf einige Regeln müssen Sie trotzdem achten.
Erlaubt sind neben den klassischen Namen:
- ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains,
- Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer Top-Level-Domain entsprechen,
- Ziffern von 0 bis 9, der Bindestrich, lateinische Buchstaben a bis z und die weiteren Buchstaben aus den gültigen Domainrichtlinien registriert werden.
Allerdings darf die Domain dann
- nicht mit einem Bindestrich beginnen oder enden,
- keinen Bindestrich an dritter und vierter Stelle haben und
- nicht weniger als ein Zeichen oder mehr als 63 Zeichen exklusive .de enthalten.
Und Sie müssen vorrangige Rechte Dritter beachten. Weder der Internetprovider noch die Registrierungsstelle DENIC prüfen, ob bei der Eintragung des Domainnamens Rechte Dritter (z. B. registrierte Markennamen) verletzt werden. Sie untersuchen nur, ob der Domainname noch frei ist. Wollen Sie sich eine Domain eintragen lassen, müssen Sie also selbst sicherstellen, dass durch die Registrierung oder Nutzung eines Domainnamens nicht in Namens-, Marken- oder Kennzeichnungsrechte anderer eingegriffen wird.
Namensrecht
Rechtsgrundlage für Privatpersonen oder Städte und Gemeinden zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen einer Domainnutzung oder gar eine Löschung, stellt das Namensrecht gemäß § 12 BGB dar. Schutz genießen hierbei auch Pseudonyme und Phantasienamen sowie Unternehmens- und Ortsbezeichnungen. Das Recht des Namensträgers endet allerdings mit dessen Tod.
Streiten sich zwei gleichnamige Beteiligte um eine gleichlautende Domain, gilt grundsätzlich das Prioritätsprinzip. Allerdings nicht ohne Einschränkungen: ist der Bekanntheitsgrad einer Marke derart überragend, kann nach Auffassung der Gerichte ausnahmsweise eine Durchbrechung des Prioritätsgebotes geboten sein. Denn den Domaininhaber trifft ein Rücksichtnahmegebot. Dem wird dadurch Rechnung getragen, in dem beispielsweise der Vorname an die gleichlautende Domain angefügt wird.
Tipp
Recherchieren Sie sorgfältig. Verletzen Sie fremde Rechte, drohen rechtliche Konsequenzen. So kann ein Namensrechtinhaber Anspruch auf Übertragung der Domain haben, außerdem kann Ihnen eine Abmahnung mit empfindlichen Kosten ins Haus stehen.