Ab 1. November 2015 gilt das neue Meldegesetz. Als Vermieter sind Sie in der Pflicht. Binnen zwei Wochen müssen Sie Ihrem Mieter eine Bescheinigung übergeben, die die Meldebehörde über den Aus- bzw. Einzug informiert.
Pflichtinhalte sind: Name und Anschrift des Vermieters, Anschrift der Wohnung, Name des Mieters und Angabe, ob dieser ein- oder ausgezogen ist.
Verstöße seitens des Mieters oder Vermieters können teuer werden: Es drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro. Für Scheinanmeldungen sogar bis zu 50.000 Euro.
Benutzen Sie hierfür einfach unser Musterformular.