Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Ablöse".
Muss ich ständig, auch nachts, die Fußwege vollständig schnee- und eisfrei halten?
Räum- und Streupflicht besteht in Deutschland üblicherweise
- werktags zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr,
- Sonntags und an Feiertagen zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr
- Bei Gewerbebetrieben mit viel Publikumsverkehr u.U. abends auch länger.
Schneit es tagsüber, müssen Sie durchaus mehrmals zu Besen und Schneeschieber greifen, meist aber erst, wenn es aufgehört hat zu schneien. Ist die Schneezeit vorbei, müssen Sie ebenso die Streumittelreste von den Gehwegen wieder entfernen.