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Schlichtung

Schlichtung

19.02.2019

Viele Bundesländer sehen in nachbarlichen Streitfällen zwingend eine Schlichtung vor. Wird diese dann nicht durchgeführt, wäre eine Klage unzulässig.

Diese kann entweder durch bestimmte Schiedspersonen in der Gemeinde durchgeführt werden oder als formelles Verfahren, das einem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet ist.

Sie können aber auch mit Ihrem Nachbarn freiwillig ein Schlichtungsverfahren durchführen, zum Beispiel als Mediation. Der Vorteil ist oft eine schnellere und dauerhaftere Lösung ohne Gewinner und Verlierer. Außerdem lässt sich so die Lösung auch oft günstiger als in einem gerichtlichen Verfahren erreichen. Die Chance steigt, dass Sie hinterher in guter Nachbarschaft wieder miteinander auskommen können. Denn ein freundlicher Gruß über den Zaun fällt nun mal leichter, wenn man friedlich ein Problem aus der Welt geschafft hat, als wenn man sich regelmäßig vor Gericht trifft.

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