Kinderpass
Der Kinderreisepass ist mittlerweile Pflicht. Alle Kinder in Deutschland, die mit Ihren Eltern ins Ausland reisen möchten, benötigen ein Ausweisdokument. Die bisherige Eintragung im Reisepass der Eltern hat seine Gültigkeit verloren.
Ein Kinderreisepass wird für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt. Dieser Reisepass ist ab der Ausstellung sechs Jahre, oder bis das Kind 12 Jahre alt wird, gültig. Ab dem 12. Lebensjahr ist auch für Kinder ein normaler Reisepass Pflicht.
Zuständig ist das jeweilige in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis. Ihr Kind dürfen Sie bei dem Termin im Bürgerbüro nicht vergessen, denn sonst kann kein Reisepass ausgestellt werden. Nachdem der Reisepass nur von beiden (sorgerechtsberechtigten) Elternteilen gemeinsam beantragt werden kann, sollten Sie entweder gemeinsam zur Behörde gehen, oder eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitbringen.
Wenn Sie Ihr Kind gemeinsam mit den Großeltern, oder anderen Personen (die nicht sorgeberechtigt sind) verreisen lassen, ist es immer sinnvoll eine Personenvollmacht zu erteilen. Dieses Dokument bescheinigt, dass die mitreisenden Personen für Ihr Kind entscheidungsbefugt sind.
Die wichtigsten Dokumente, die Sie bei der Passbeantragung für Ihr Kind nicht vergessen sollten, haben wir Ihnen nochmals zusammengestellt:
Checkliste:
aktuelles, biometrisches Lichtbild
Geburtsurkunde
wenn nur ein Elternteil den Reisepass beantragt: den Pass oder Ausweis des anderen Elternteils + eine Einverständniserklärung
wer über das alleinige Sorgerecht verfügt, benötigt die Sorgerechtserklärung
falls schon vorhanden, den aktuellen Reisepass Ihres Kindes