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Kind am Strand

Probleme nach Reiseantritt

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Probleme nach Reiseantritt".

Welche Möglichkeit haben Sie, wenn Sie durch Mängel mit dem Urlaub unzufrieden sind?

Sie müssen dem Reiseveranstalter zunächst die Chance zur Abhilfe des Mangels geben.

Lesen Sie mehr zum Reisemangel

Wer ist bei einem Anspruch auf Abhilfe eines Mangels zuständig?

Ihr Vertragspartner, also allein Ihr Reiseveranstalter.

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Wie ist über einen Mangel ordnungsgemäß zu informieren?

Eine bestimmt Form ist nicht vorgesehen, aber schon aus beweisrechtlichen Gründen ist es empfehlenswert, die Mängelanzeige schriftlich vorzulegen.

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Wann soll der Mangel angezeigt werden?

So schnell wie möglich, um die Gewährleistungsansprüche nicht zu gefährden.

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Darf der Reiseveranstalter die Abhilfe auch verweigern?

Wenn zwischen erforderlichem Aufwand und angestrebtem Ergebnis ein auffälliges Missverhältnis besteht, kann die Abhilfe auch verweigert werden.

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Reicht es aus, den Reiseveranstalter lediglich zur Abhilfe aufzufordern?

Zur Mängelbeseitigung müssen Sie ihm auch eine angemessene Frist einräumen.

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Wie lange muss dem Reiseveranstalter eine Frist zur Abhilfe gegeben werden?

Das richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, also nach der Bedeutung des Mangels und der Dauer des Urlaubs.

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Gibt es Ausnahmefälle, bei denen man auf die Frist zur Abhilfe verzichten kann?

Wenn der Reiseveranstalter die Abhilfe bereits endgültig abgelehnt hat oder Umstände unverzügliches Eingreifen erforderlich machen, kann auf eine Fristsetzung verzichtet werden.

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Wer ist beweispflichtig, dass unverzügliches Handeln erforderlich ist?

Die Beweispflicht trifft in diesen Fällen den Reisenden, der durch Fotos, Video-Aufnahmen und Zeugenaussagen unbedingt Beweise sichern sollte.

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Muss der Reiseveranstalter die Kosten der Selbstabhilfe ersetzen?

Die Aufwendungen, die durch die Selbstabhilfe entstanden sind, hat der Reiseveranstalter zu ersetzen.

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Kann man sich die Mängelmeldung auch sparen?

Wenn der Mangel dem Reiseveranstalter vor Antritt der Reise bekannt war, die örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder Abhilfe nicht möglich ist, ist die Mängelmeldung entbehrlich.

Lesen Sie mehr zur Mängelanzeige

Wann kann der Reiseveranstalter sich nicht auf eine fehlende Mängelmeldung berufen?

Wenn er den Reisenden nicht auf das Erfordernis einer Mängelanzeige hingewiesen hat, kann er sich auch nicht auf die fehlende Information durch den Reisenden berufen. Die Informationspflicht des Reiseveranstalters zwingt ihn, den Reisenden auf das Erfordernis einer Mängelanzeige hinzuweisen.

Lesen Sie mehr zur Mängelanzeige

In welcher Höhe hat der Reiseveranstalter bei einer missglückten Reise den Preis zu erstatten?

Im Prozessfall entscheiden das die Gerichte individuell. Als Orientierungshilfe dient dabei die so genannte Frankfurter Tabelle.

Lesen Sie mehr zur Frankfurter Tabelle

Wann kann die Kündigung des Reisevertrages wegen Reisemängeln erfolgen?

Für eine Kündigung werden an die Erheblichkeit des Reisemangels verschärfte Ansprüche gestellt. Erforderlich ist nämlich, dass der Mangel eine Minderung von mindestens 20% rechtfertigen würde. Manche Gerichte verlangen sogar einen Minderungsanspruch von 50%.

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Was sind die Pflichten des Reiseveranstalters nach einer Kündigung durch den Reisenden?

Der Reiseveranstalter muss für den Rücktransport des Reisenden sorgen (soweit diese vertraglich vereinbart war).

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Ist der Reisepreis trotz der Kündigung des Reisevertrages zu zahlen?

Durch die Kündigung verliert der Veranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Allerdings kann er eine Entschädigung für bereits erbrachte Reiseleistungen verlangen.

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Ist der Reisende nach einer Kündigung von allen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Reiseveranstalter befreit?

Der Reiseveranstalter kann eine Entschädigung für bereits erbrachte Reiseleistungen verlangen. Der Reisende kann allerdings einwenden, dass der Transport zum Urlaubsort wertlos ist, wenn eine mängelfreie Unterkunft dort nicht vorhanden ist.

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Können die Kündigung des Reisevertrages und der Anspruch auf Minderung nebeneinander geltend gemacht werden?

Kündigung und Minderung lassen sich nicht gleichzeitig geltend machen. Der Reisende muss sich für einen der beiden Gewährleistungsansprüche entscheiden.

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei