Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein Bagatellschaden nur bei geringfügigen äußeren Lackschäden anzunehmen. Blechschäden fallen nicht mehr unter den Begriff des Bagatellschadens.
Der Verkäufer eines Gebrauchtwagens muss Ihnen einen Schaden oder Unfall, der ihm bekannt ist oder mit dessen Vorhandensein er rechnet, grundsätzlich auch ungefragt mitteilen. Es sei denn, der Schaden oder Unfall war so geringfügig, dass er bei vernünftiger Betrachtungsweise den Kaufentschluss nicht beeinflussen kann. Auf übliche Verschleißerscheinungen muss Sie der Verkäufer nicht hinweisen.
0800 3746-555 gebührenfrei