Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Probezeit".
Der Gesetzgeber hat für Führerscheinneulinge eine Probezeit von zwei Jahren vorgeschrieben.
Wurden dem Führerscheinneuling eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Verstöße vorgeworfen, verdoppelt sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Die Fahrerlaubnisbehörde unterscheidet hier zwischen schwerwiegenden und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen.
0800 3746-555 gebührenfrei