Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Punktestand".
Bevor die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entzieht, wird der Fahrerlaubnisinhaber beim Erreichen von 4 Punkten ermahnt und bei 6 Punkten verwarnt. Das ist zwingend vorgeschrieben.
Sind 6 Punkte ohne Ermahnung erreicht, erfolgt eine Rückstufung auf 5 Punkte. Kommt der Fahrerlaubnisinhaber, ohne verwarnt worden zu sein, auf 8 oder mehr Punkte, wird er bei 7 Punkten eingereiht.
Sie können eine Anfrage beim Fahreignungsregister in Flensburg stellen. Dort teilt man Ihnen Ihren aktuellen Punktestand mit. Ein Musterschreiben für diese Anfrage finden Sie in unserem Ratgeber.
0800 3746-555 gebührenfrei