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Fahrerlaubnis

Fahrerlaubnis

Der Weg zur Fahrerlaubnis

Sie möchten einen Lkw-Führerschein machen? Dann müssen Sie einige Besonderheiten beachten. Mit ein paar Fahrstunden und etwas theoretischem Unterricht ist es nicht getan.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Fahrerlaubnisklassen für Lkw-Fahrer.

Der Weg zum Berufskraftfahrer

Sie haben Ihre ersehnte Fahrerlaubnisklasse erarbeitet? Herzlichen Glückwunsch. Wenn Sie diese aber nun beruflich nutzen wollen, müssen Sie noch einmal die Schulbank drücken.

Der Job eines Berufskraftfahrers ist von einer besonders hohen Verantwortung geprägt. Sie müssen nicht nur auf sich und den Straßenverkehr achten, Sie sind auch für die meist wertvolle Ladung verantwortlich. Seit September 2009 wird daher von Berufskraftfahrern verlangt, eine zusätzliche berufliche Grundqualifikation zu erwerben. Diese bekommen Sie entweder im Rahmen Ihrer Ausbildung als Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Kenntnissen und Fähigkeiten. Alternativ kann die Grundqualifikation durch eine theoretische Prüfung á 240 Minuten und eine praktische Prüfung á 210 Minuten erworben werden. Bei der beschleunigten Grundqualifikation müssen Sie eine Ausbildung mit 140 Stunden á 60 Minuten absolvieren. Hinzu kommt eine theoretische Prüfung von 90 Minuten. Zuständig ist die Industrie- und Handelskammer (IHK). 



Fahrerlaubnisklassen

Klasse C

  • Sie müssen Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B sein.
  • Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb. Bei Ablegen einer Grundqualifikation gilt ebenfalls das Mindestalter von 18 Jahren.
  • Bei bestandener Prüfung erlangen Sie automatisch die Klasse C1 mit.
  • Mindestens 6 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten theoretisches Grundwissen. Für Inhaber der Klasse 3 kommen 10 Einheiten, Besitzer der Klasse C1 oder D1 4 Einheiten und 2 Einheiten für Inhaber der Klasse D theoretischer klassenspezifischer Stoff hinzu.
  • Eine feste Anzahl Übungsfahrten ist nicht vorgegeben. Je nach Vorbesitz einer anderen Klasse müssen 5 bzw. 10 Sonderfahrten absolviert werden (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrten).
  • Ab dem 50. Lebensjahr ist alle fünf Jahre eine Verlängerung unter Vorlage eines ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens notwendig.
  • Für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis auf öffentlichen Straßen benötigen Sie zusätzlich eine Grundqualifikation.

Klasse C1

  • Sie müssen Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse B sein.
  • Mindestalter 18 Jahre. Sie können den Antrag ein halbes Jahr vor Ihrem 18. Geburtstag einreichen, die theoretische Prüfung drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor der Vollendung des 18. Lebensjahres absolvieren.
  • Mindestens 6 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten theoretisches Grundwissen und 6 Einheiten theoretischer klassenspezifischer Stoff.
  • Eine feste Anzahl Übungsfahrten ist nicht vorgegeben, es müssen aber 5 Sonderfahrten absolviert werden (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrten).
  • Ab dem 50. Lebensjahr ist alle fünf Jahre eine Verlängerung unter Vorlage eines ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens notwendig.
  • Für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis auf öffentlichen Straßen benötigen Sie zusätzlich eine Grundqualifikation.

Klasse C1E

  • Sie müssen Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse C1 sein oder diese Klasse mit erwerben.
  • Mindestalter 18 Jahre. Sie können den Antrag ein halbes Jahr vor Ihrem 18. Geburtstag einreichen, die theoretische Prüfung drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor der Vollendung des 18. Lebensjahres absolvieren.
  • Eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgesehen.
  • Eine feste Anzahl Übungsfahrten ist nicht vorgegeben, es müssen aber 5 Sonderfahrten absolviert werden (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrten).
  • Ab dem 50. Lebensjahr ist alle fünf Jahre eine Verlängerung unter Vorlage eines ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens notwendig.
  • Für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis auf öffentlichen Straßen benötigen Sie zusätzlich eine Grundqualifikation.

Klasse CE

  • Sie müssen Inhaber der Fahrerlaubnis Klasse C sein.
  • Mindestalter 21 Jahre oder 18 Jahre bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb. Bei Ablegen einer Grundqualifikation gilt ebenfalls das Mindestalter von 18 Jahren.
  • Bei bestandener Prüfung erlangen Sie automatisch die Fahrerlaubnis Klasse BE, C1E und T mit.
  • Mindestens 6 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten theoretisches Grundwissen. Daneben müssen 4 Einheiten Theorie für diese Klasse absolviert werden,
  • Eine feste Anzahl Übungsfahrten ist nicht vorgegeben. Bei Erweiterung von Klasse C auf Klasse CE müssen 10 Sonderfahrten absolviert werden (Überland-, Autobahn-, Nachtfahrten).
  • Ab dem 50. Lebensjahr ist alle fünf Jahre eine Verlängerung unter Vorlage eines ärztlichen und augenärztlichen Gutachtens notwendig.
  • Für die gewerbliche Nutzung der Fahrerlaubnis auf öffentlichen Straßen benötigen Sie zusätzlich eine Grundqualifikation.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei