Oben
  • Drucken
  • schlecht ausreichend durchschnitt gut besonders gut
    Bewertungen
Schadenfreiheitsrabatt

Schadenfreiheitsrabatt

8.03.2019

... wenn Ihr Schutzengel sparen hilft

Ihren Schadenfreiheitsrabatt betrachten viele Autofahrer als schützenswertes Gut. Auch Sie sollten aus wirtschaftlichen Gründen sorgsam damit umgehen. Vielleicht zahlen Sie kleine Unfall-Missgeschicke selbst, um so Ihre günstige Prämieneinstufung zu erhalten. Denn eine Höherstufung gibt es in jedem Fall, egal wie hoch der Schaden ist, den Ihre eigene Haftpflichtversicherung regulieren muss.

Wenn Sie sich die Frage stellen, ob es nun für Sie günstiger ist, den Schaden lieber selbst zu zahlen oder durch Ihre Versicherung bezahlen zu lassen, können Sie sich direkt mit Ihrer Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen. Auf Wunsch wird man Ihnen die Höhe des Regulierungsbetrages und die Kosten der Höherstufung mitteilen. Sie können dann entscheiden, ob Sie den Schaden direkt selbst zahlen oder später "zurückkaufen": Sie haben die Möglichkeit, den von Ihrer Haftpflichtversicherung an die Gegenseite ausgezahlten Betrag an Ihre Haftpflichtversicherung zurückzuzahlen. So erhalten Sie den Vorteil Ihrer günstigen Versicherungsprämie.

Tipp

Haben Sie keine Scheu und rufen Sie Ihre Haftpflichtversicherung an! Die Experten dort beraten Sie gerne über die für Sie beste Lösung!

Bei Ihrer Teilkaskoversicherung gibt es übrigens keinen Schadensfreiheitsrabatt. Dort können Sie Ihre Prämie daher nicht durch Eigenleistungen beeinflussen oder "retten". Die Prämienberechnung erfolgt hier ausschließlich anhand verschiedener Faktoren wie u.a. Pkw-Modell, Alter, Wohnort, jährlich gefahrene Kilometer.

Permalink

Ähnliche Beiträge:

Zwei Leute stehen an Unfallwagen

Rechtsfrage des Tages

Vollkasko: Wer zahlt den Gutachter?

27.03.2019

Wohl dem, der im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls eine Vollkaskoversicherung hat. Auch bei diesen Schäden benötigt die Versicherung regelmäßig ein Gutachten zur Schadenhöhe. Ob Sie selbst einen Gutachter beauftragen dürfen und wer die Kosten trägt, erfahren Sie hier.

Personen auf einer Probefahrt_Harzkom_150x150.jpg

Verbraucherinfos

Unfall bei der Probefahrt

11.03.2019

Ein Autokauf ist meist eine kostspielige Angelegenheit. Um das Fahrgefühl zu testen und eventuelle Schäden festzustellen, empfiehlt sich daher eine Probefahrt. Unglücklich nur, wenn dabei ein Unfall passiert. Wir informieren Sie, über den Haftungsumfang und gibt Auskunft über grobe Fahrlässigkeit und Verkehrsverstöße bei Probefahrten.

Autounfall

Unfallabwicklung

Was ist ein Schaden?

8.03.2019

 Fifty-fifty? Alles oder nichts? Oder von allem ein bisschen? Informieren Sie sich im D.A.S. Rechtsportal über die Anspruchshöhe bei einem Verkehrsunfall.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei